|
|
|
Seite 1 von 3 SGB XII § 6 Fachkräfte(1) Bei der Durchführung der Aufgaben dieses Buches werden Personen beschäftigt, die sich hierfür nach ihrer Persönlichkeit eignen und in der Regel entweder eine ihren Aufgaben entsprechende Ausbildung erhalten haben oder über vergleichbare Erfahrungen verfügen.(2) Die Träger der Sozialhilfe gewährleisten für die Erfüllung ihrer Aufgaben eine angemessene fachliche Fortbildung ihrer Fachkräfte. Diese umfasst auch die Durchführung von Dienstleistungen, insbesondere von Beratung und Unterstützung. Die deutsche Sozialversicherung fragt bekanntlich nicht zunächst, welche Hilfe jemandbenötigt – an allererster Stelle steht die Frage, warum jemand die Hilfe benötigt(die Kausa). Diese Seiten sind von Behinderten zusammengestellt worden, weil sie es " Satt " haben, in Laufe der Jahrzehnte Verniedlichungen und Beschönigungen noch so hinzunehmen, und das von Menschen, die für die Belange von Behinderten zuständig sind.Das Makabere daran ist, das viele das glauben was sie uns mitteilen und den Nichtbehinderten suggerieren,noch harmlos ausgedrückt, das alles Erdenkliche unternommen wird um die Position der Behinderten zu stärken und zu fördern.Und das sollen wir glauben. Wir müssen es glauben, auch wenn es schwer fällt.Manchesmal ist man wie gelähmt,kann kaum glauben, was für Richtlinien es gibt für B.,die im wirklichen Leben keine richtige Anwendung finden.Entweder wird man hingestellt als wäre man zu blöd es zu verstehen, oder die Anwedung betrifft ihn nicht, weil tausend Gründe gegen ihn spricht, als wäre man nicht behindert.VerstandenUnter" normalen" Umstände müssen B. halbe Juristen sein, um alles zu verstehen was in den verschiedenen Anwendungsbereiche steht. Selbst die Normalen haben Schwierigkeiten. Deshalb Vorsicht, ist die Mutter der Porzellankiste.Wie war das noch mal mit dem Werdegang Sonderschule für B. Entweder danach ins Heim oder beschützende Werkstätten. Oder Sonderschule, Abitur ,studieren und praktizieren unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Alles Schnee Von gestern??Es mag sein, das es hier Ausnahmen gibt, weil das Glück und die Form der Behinderung eine grosse Rolle spielt.Apropo Glück. Jeder ist des Glückes Schmied. Und wenn man ihn nicht zuhört und lässt.Wer kennt es nicht,. Da kommen Behördenmenschen, erzählen den hysterischen Eltern, das Blaue vom Himmel, und man ist zu jung und naiv, gegen die absurden Vorschläge sich zu wehren. Und das soll 2007 anders sein.Einmal in diese Mühle drin, kommt man selten heraus, oder man will es nicht mehr,weil alles ja abgenommen bekommt. Draussen ist eine gefährliche Welt.Wer weiss noch wie " Aktion Sorgenkind" Behindertenheime und -Werkstätten gefördert hat. Jetzt heissen sie"Aktion Mensch". Sind sie dadurch besser?Es bleibt ein fader NachgeschmackWarum müssen Behinderte immer Komprimisse machen. Ist es nicht selbstverständlich, das der Nichtbehinderte alles Mögliche unternehmen sollte, damit der B. sich integriert fühlt, so wie es die Globalrichtlinie interpretiert.Der Deutsche hätte längst die Rolle des Vorreiter spielen können, abgesehen von der USA, . Dort steht etwas in der Verfassung. " Jeder Mensch hat das Recht auf Glück.Nein, die nordische Länder haben etwas praktiziert, was jahrelang unmöglich war.Kleine Schritte,was heisst das. Hätte man schon vor jahrzehnte die Schulen so gebaut und umgestaltet, das B. rein kommt, wäre es eine Selbstverständlichkeit, das es B. gibt.s. auch IntegrationIhm aber klar seine Schranken aufzeigen,ist mehr als gemein. Behinderte in Heime unterzubringen, obwohl sie bei vollen Bewusstsein sind und waren,Schwamm drüber.Jeder einzelne Behinderte draussen,kann ein Klagelied davon Singen.Es gibt soviel Ungereimtes, jetzt mit dem Budget.Es soll B. von Heimen fernhalten und ihm ein Leben ausserhalb dieser gewährleisten. Liebe Leute. Behinderte können schon seit den 80er mit Hilfe von Assistents-Modelle raus, auch die in Heime leben.Es ist die Frage, ob die in Heime leben , überhaupt rauswollen, durch das gestörte Selbstvertrauen.warum also der Hocus-Pocus.Eine andere Initative" Daheim statt ins Heim."Kein Mensch kann in Deutschland gezwungen werden in einem Heim zu gehen, auch wenn die Kosten höher liegen können.Jeder Behinderte Mensch der als Arbeitgeber tätig ist, hält den Arbeits- und Wirtschaftskreislauf konstant, mehr als die Strukturen im Heimgesetz, es je zu lassen werden.Also was machen wir mit den widersprüchlichen Argumentationen.Wir sehen es als " hört und schaut mal" was sie für B. machen.Alles Augenwischerei.Das sich B. an seine Arbeit klammert, ist nicht verwunderlich, er geniesst dadurch Privilegien, wovon der Arbeitsuchende,Nichtmehrarbeitende B. nur Träumen kann.Bei Arbeit bekommt B. alles Erdenkliche Rund- um das Auto. Auto bedeutet für viele B. Freiheit. Diese Freiheit haben die anderen nicht,auch wenn sie mal ein Auto hatten.Gnadenlos wird er dann fallen gelassen, rutscht durch das soziale System, ist unnütz, muss sich beim Versuch der Gegenargumente beleidigen lassen, ohne das sein Gegenüber, es vielleicht erkennen müsste.Von der Krankenkasse hat der arbeitende B. alle 5 Jahre Anspruch auf einen neuen Rollstuhl15 Jahre der Nichtarbeitende, Warum???Wir wissen das der Arbeitende B. noch einen Zweitrollstul besitzt und darüber hinaus noch einen Sportrollstuhl usw.Der Rollstuhl als Fussersatz!, muss der nichtarbeitene Behinderte sich nicht so bewegen in seiner Wohnung, in der Natur, Freizeit. Muss er Verschleiss reduzieren.Besonders die Elektrorollstuhlfahrer sind davon betroffen.Die Krankenkasse (KK) stellt immer die Kosten gegenüber für die Notwendigkeit eines Zweitstuhl.Das E- Stühle auf die besondere Konstulalation seines Nutzer angepasst wird, interessiert die KK. nicht.Die Zeitspanne, die übrigens ,je nachdem wo das Problem ist, sollte 3 Werktage nicht überschreiten. Das heisst, das der Behinderte 3 Tage unbeweglich ist, 3 Tage im Bett verweilen muss, weil seine Behinderung es verhindert, in irgendeinem Ersatzrollstuhl zu sitzen, und wenn mit grossen Schmerzen. Betroffen sind vor allem Muskelerkrankte, wenn sie 3 Tage nicht sitzen ,kann die Regeneration , die dann von der KK gewollten, Degeneration nicht mehr aufholen. Lebensverlust durch Regenerationverlust. Der Schaden lässt sich mit Geld nicht aufwiegen.Das sich aber KK unverblümt sich an selbstgemachten Bonusgeldern bereichert, und dem Behinderten sagt, das jeder Einzahler das Recht haben, die Kosten so gering wie möglich zu halten, aber doch nicht mit Schmerzen und Unbeweglichkeit.Den B. jahrelang den Stempel als Sonderfall, heute nennt man ihn Einzelfall, aufzudrücken, ist doch unverschämt.Und immer als " Einzelfall " behandelt zu werden, schmerzt besonders.Viele der Behinderten machen dazu den Mund nicht auf um sichtbare Hindernisse zu reklamieren. Das bringt eh nichts. Und die den Versuch starten sind überfordert, über die Gleichgültigkeit der Betroffenen selbst.Das zeigen uns auch unsere Erfahrungswerte.Wir von Rolli-Hood wollen erkennbare, sichtbare Ergebnisse. Wir reden nicht um den heissen Brei. Wir haben genug Selbstvertrauen, das wir Rechte und Pflichten haben, wie Nichtbehinderte.Da helfen, so glauben wir, auch die besten Gesetze nichts. Trotzdem haben wir einige alte und neue Gesetze durchleuchtet, in der Hoffnung das sich einige Betroffene wiederspiegeln, sich selbst erkennen kann.Ferner haben Behindertenbeauftragten hier einen Kurzauftritt.Und der Papst war auch schon da.Und das Antidiskriminierunggesetz- Online ist für Behinderten ein Muß.
|
|